Für die unterschiedlichen Leistungen sind folgende Honorare vorgesehen:
- Ortsbesichtigung und Beratungsgespräch und falls erforderlich für eine schriftliche Stellungnahme, werden nach einem vereinbarten Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen MwSt.abgerechnet. Die amtlichen Gebühren werden direkt von den Ämtern beim Auftraggeber angefordert
- Für ein Vollgutachten wird nach BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024 abgerechnet. Es ist auch möglich, i.A. an die BVS- Honorarrichtlinie ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
- Für eine Wertermittlung bemisst sich das Honorar zu 2/3 des Honorars nach BVS-Richtlinie.
In allen Fällen sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie 3% Nebenkosten und die amtlichen Gebühren ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen.