Honorare

Für die unterschiedlichen Leistungen sehe ich folgende Honorierung vor:

  1. Ortsbesichtigung und Beratungsgespräch und falls erforderlich für eine schriftliche Stellungnahme werden nach einem vereinbarten Stundensatz zuzüglich der MwSt und der anfallenden Gebühren abgerechnet.
  2. Für eine Wertermittlung und werden ebenfalls nach einem vereinbarten Stundensatz zuzüglich der MwSt und der anfallenden Gebühren abgerechnet.
  3. Für ein Vollgutachten werden i.A. an die geschätze Größenordnung des Verkehrswertes ein Honorar entweder nach BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für
    Wertermittlungsgutachten über Immobilien vereinbart. Es ist auch möglich ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer, Nebenkosten und die amtlichen Gebühren sind ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen.