Honorare

Für die unterschiedlichen Leistungen sind folgende Honorare vorgesehen:

  1. Ortsbesichtigung und Beratungsgespräch und falls erforderlich für eine schriftliche Stellungnahme, werden nach einem vereinbarten Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen MwSt.abgerechnet. Die amtlichen Gebühren werden direkt von den Ämtern beim Auftraggeber angefordert
  2. Für ein Vollgutachten wird nach BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung 2024 abgerechnet. Es ist auch möglich, i.A. an die BVS- Honorarrichtlinie ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
  3. Für eine Wertermittlung bemisst sich das Honorar zu 2/3 des Honorars nach BVS-Richtlinie.

In allen Fällen sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie 3% Nebenkosten und die amtlichen Gebühren ebenfalls vom Auftraggeber zu übernehmen.