(Voll-) Gutachten

Ein Gutachten ist eine Stellungnahme, die mit besonderer Sachkunde, vertieftes Fachwissen und Erfahrung erstellt wird.

Dem Auftrag entsprechend müssen Tatsachen festgestellt werden und die aus Tatsachen gezogene Schlussfolgerungen und Bewertungen in begründeter, objektiver, systematisch gegliedeter und nachvollziehbarer Weise dargestellt werden.

Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für einen Profi nachprüfbar sein.

Die gutachterliche Stellungnahme darf sich nicht auf Mutmaßungen stützen, sondern ausschließlich aus Tatsachen.

Juristische Fragen, die insbesondere den Gerichten vorbehalten sind, sind in der Regel nicht in einem Gutachten zu behandeln. Dennoch ist es unvermeidbar, dass verschiedene rechtliche Konstellationen erörtert und gewertet werden müssen.

Das Ergebnis aus einem Gutachten ist grundsätzlich unverbindlich.

Gutachten sind insbesondere dann erforderlich, wenn Beteiligte keine Kenntnisse über das zu bewertende Objekt haben und ein umfassendes Bild als Grundlage für Ihre Entscheidungen benötigen, insbesondere wenn diese zur Vorlage bei Gericht, beim Finanzamt oder als Grundlage für die Beleihung bei Banken benötigt wird.

 

Wertermittlung

Das Produkt  „Wertermittlung“ ist kein Gutachten im Sinne der Rechtsprechung. Es beinhaltet keine detaillierte Beschreibung des Wertermittlungsobjekts und auch keine vertiefende Begründung der Wertansätze.

Die Fakten werden genauso sorgfältig recherchiert, wie bei einem „Voll- Gutachten“, die Berechnungen im gleichen Umfang durchgeführt – lediglich ist der schriftiche Teil, der in einem Gutachten so aufwendig ist, recht kurz gehalten.

Dies bedeutet, dass die Berechnungen für einen Laien nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden können  – diese werden aber selbstverständlich mündlich erläutert.

Dieses „Produkt“ kann nur empfohlen werden, für die eigene Vermögensdisposition, wenn die Beteiligten das Wertermittlungsobjekt selbst kennen und keine strittige Verhandlungssituation vorliegt.

Eine solche Wertermittlung kann ausschließlich für kleinere, wohnwirtschaftlich genutzte Objekte, wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser gefertigt werden.

 

Beratung

Bei einer Kaufpreisberatung kann ich den Kaufinteressten bei der Ortsbesichtigung begleiten. Hier kann man nur für die Orientierung des Auftraggebers, wenn man keine vertiefende Kenntnis über ein Objekt hat, überschlägig ermitteln.

 

Exposé

Für einen Verkäufer, der seine Objekt selbst vermarkten möchte, kann ich – abgeleitet aus einer Bewertung- auch ein Exposé erstellen, das man dem Kaufinteressent an die Hand geben kann.

Ich trete nicht als Maklerin auf.

 

Wohn- und Nutzflächenberechnung

Ein Vermieter kennt oftmals den Flächeninhalt seines Objekts nicht eindeutig. Im „Baugesuch“ sind hin und wieder Wohn- und Nutzflächen nach Plänen angegeben, aber sie entsprechen nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten, da durch Umbaumaßnahmen oder kurzfristig „am Bau“ besprochenen Änderungen andere Flächeninhalte entstehen. Auch können Flächen deshalb variieren, da es unterschiedliche rechtliche Berechnungsgrundlagen gibt. Im gewerblichen Bereich ist nicht jede Fläche im Gebäude eine „vermietbare“ Fläche.

Leider werden häufig Fehler begangen aus Unkenntnis über die gesetzlichen Grundlagen, die vor Gericht geklärt werden müssen.

Um dies zu vermeiden, bietet unsere Büro an, die vermietbaren Nutz- und Wohnflächen sachgerecht zu ermitteln und für Mieter und Vermieter nachvollziehbar darzustellen.